Die Verlängerung des Rettungsschirms nach § 150 Absatz 3 SGB XI bis zum 31.12.2020 ist bereits seit mehreren Wochen beschlossene Sache. Nach längerer Wartezeit liegen nun auch die für die Antragsstellung ab Oktober notwendigen Formulare vor, welche Sie im Download-Bereich abrufen können.
Die Antragsstellung läuft nach dem gleichen Muster wie vorher und wird vielen Einrichtungsbetreiber:innen bereits bekannt sein.
Melden Sie sich dennoch jederzeit gern bei uns, falls sich Rückfragen ergeben sollten.
Bis Mitte letzter Woche bestand Unklarheit über die Refinanzierung der mittlerweile von voll- und teilstationären Einrichtungen durchzuführenden Corona-Tests. Es war weder eine Refinanzierung über die Pflegesätze noch über den Rettungsschirm beabsichtigt, sodass nun neue Festlegungen und ein weiteres neues Abrechnungsformular seitens des GKV veröffentlicht wurden, welches für die Refinanzierung herangezogen werden soll.
Die Festlegungen, das Formular sowie eine Anleitung zum Ausfüllen des Formulars finden Sie in unserem Download-Bereich. Mithilfe dieser Unterlagen können Sie nunmehr alle Ihnen durch die Durchführung von Corona-Tests entstehenden zusätzlichen Aufwendungen gegenüber den Kostenträgern anzeigen und deren Refinanzierung sicherstellen.
Die Bestimmungen haben zunächst eine Laufzeit vom 15.10.2020 bis zum 31.03.2021.
Melden Sie sich gern bei uns, falls Sie hierzu noch Rückfragen haben. Einige unserer Mitarbeiter befinden sich zur Minimierung des Ansteckungsrisikos durch Covid-19 im Home-Office, dennoch sind wir weiterhin telefonisch für Sie zu erreichen.